Mindestalter 18 Jahre
Mindestalter 17 Jahre bei „Begleitetem Fahren mit 17“ (BF17)
Einschluss der Klassen: AM, L
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit
• zulässigem Gesamtgewicht (zG) max. 3.500 kg
• max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
• Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
• Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Voraussetzung: Klasse B
Mindestalter 18 Jahre.
Mindestalter 17 Jahre bei „Begleitetem Fahren mit 17“ (BF17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
• zulässigem Gesamtgewicht (zG) des Anhängers über 750kg, aber max 3.500 kg
Mindestalter 18 Jahre.
Mindestalter 17 Jahre bei „Begleitetem Fahren mit 17“ (BF17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
• zulässigem Gesamtgewicht (zG) des Anhängers über 750 kg
• zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Voraussetzungen für das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 sind:
• Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein),
• Mindestalter von 25 Jahren und
• eine theoretische Ausbildung von mind. 4 Theoriestunden á 90 Minuten
• eine praktische Ausbildung im Umfang von 5 Fahrstunden á 90 Minuten.
Mit dem Eintrag dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.