Alle Führerscheine, welche nach dem 19.01.2013 ausgestellte wurden, werden auf 15 Jahre befristet.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Führerscheine nur verwaltungstechnisch umgetauscht.
Der Umtausch ist nicht mit einer ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden.
Bis 2033 müssen zusätzlich alle anderen – bisher unbefristet – ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden.
Mofa Ausbildung
Mofa und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h
Mindestalter: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: –
Theo. Ausbildung (1) | Prak. Ausbildung (2) | |||
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Grundstunden | 6 Theoriestunden | Überlandfahrten | – | |
Klassenspezifisch | – | Autobahnfahrten | – | |
Prüfung | Nachtfahrten | – | ||
Prüfung | Nein | |||
Prüfungsdauer | – |