Alle Führerscheine, welche nach dem 19.01.2013 ausgestellte wurden, werden auf 15 Jahre befristet.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Führerscheine nur verwaltungstechnisch umgetauscht.
Der Umtausch ist nicht mit einer ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden.
Bis 2033 müssen zusätzlich alle anderen – bisher unbefristet – ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden.
Führerscheinklasse L
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40km/h
• mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
• bbh max. 25 km/h
• auch mit Anhängern
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss der Klassen:
–
Theo. Ausbildung (1) | Prak. Ausbildung (2) | |||
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Grundstunden | 12 Fahrstunden (je 45 min.) | Überlandfahrten | – | |
Klassenspezifisch | 2 Fahrstunden (je 45 min.) | Autobahnfahrten | – | |
Prüfung | Ja | Nachtfahrten | – | |
Prüfung | Nein | |||
Prüfungsdauer | – |